Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

1.1 In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln.

1.2 Maßgefertigte Waren: sind alle Waren, die das Unternehmen auf Wunsch des Käufers nach dessen Angaben für ihn herstellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herstellung von Nicht-Standard-Waren, die Änderung von Standard-Waren oder Waren in Nicht-Standard-Größen.

1.3 Käufer: bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren oder Dienstleistungen von der Firma erwirbt.

1.4 Waren des Käufers: bezeichnet alle Waren, die sich im Besitz des Käufers befinden und die der Käufer dem Unternehmen zur Verfügung stellt, damit das Unternehmen die Dienstleistungen erbringen kann.

1.5 Bedingungen: bezeichnet diese Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Klausel 2.3.

1.6 Unternehmen: Eccles (UK FOUNDRIES FE) Limited Portland Street Walsall, West Midlands, WS2 8AA Vereinigtes Königreich (Unternehmensregisternummer 02753977).

1.7 Vertrag: bezeichnet jeden Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren oder Dienstleistungen, der diese Bedingungen enthält.

1.8 Lieferort: bezeichnet den Ort, an dem die Lieferung der Waren gemäß Klausel 4 zu erfolgen hat.

1.9 Waren: bezeichnet alle Waren, deren Lieferung an den Käufer durch das Unternehmen vertraglich vereinbart wurde, einschließlich (falls zutreffend) der Waren des Käufers und der nach Maß gefertigten Waren.

1.10 Dienstleistungen: bezeichnet alle im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen, die vom Unternehmen in Bezug auf die Waren des Käufers oder die nach Maß gefertigten Waren zu erbringen sind.

1.11 Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf das Gesetz in seiner jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung aller Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Wiederinkraftsetzungen und schließt alle nachgeordneten Rechtsvorschriften ein, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft sind.

1.12 Wörter im Singular schließen den Plural und im Plural den Singular ein.

1.13 Eine Bezugnahme auf ein Geschlecht schließt eine Bezugnahme auf das andere Geschlecht ein.

1.14 Die Überschriften der Klauseln haben keinen Einfluss auf die Auslegung der vorliegenden Bedingungen.

2. ANWENDUNG DER BEGRIFFE

2.1 Vorbehaltlich etwaiger Änderungen gemäß Klausel 2.3 enthält der Vertrag diese Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Standardbedingungen des Käufers, die der Käufer gemäß einer Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden vorgibt).

2.2 Bedingungen, die auf der Bestellung, der Auftragsbestätigung, der Spezifikation oder einem anderen Dokument des Käufers vermerkt sind, mit diesem geliefert werden oder darin enthalten sind, werden nicht allein deshalb Vertragsbestandteil, weil auf dieses Dokument im Vertrag Bezug genommen wird.

2.3 Änderungen dieser Bedingungen und Zusicherungen zu den Waren oder Dienstleistungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter oder Mitarbeiter des Unternehmens unterzeichnet wurden. Völlig unbeschadet der Klausel 4.5 wird sich das Unternehmen bemühen, den Käufer über die Kostenänderung und die Änderung des Zeitplans zu informieren, bevor es den Vertrag fortsetzt, wenn eine Änderung in Bezug auf nach Maß gefertigte Waren, die eine Neuzeichnung oder anderweitig eine Auswirkung auf die Herstellungskosten hat, das Unternehmen hat jedoch in jedem Fall Anspruch auf die Zahlung eines angemessenen Betrags durch den Käufer als Folge der Änderung.

2.4 Der Käufer erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen des Unternehmens in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen gemacht oder abgegeben wurden und die nicht im Vertrag enthalten sind. Nichts in dieser Klausel 2.4 soll die Haftung des Unternehmens für arglistige Täuschung ausschließen oder einschränken.

2.5 Jede Bestellung oder Annahme des Angebots des Unternehmens für Waren oder Dienstleistungen durch den Käufer gilt als Angebot des Käufers zum Kauf dieser Waren oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen.

2.6 Eine vom Käufer erteilte Bestellung gilt erst dann als vom Unternehmen angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Unternehmen ausgestellt wurde.

2.7 Der Käufer stellt sicher, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind. In Bezug auf nach Maß gefertigte Waren wird der Käufer dem Unternehmen die vollständige technische Spezifikation für die nach Maß gefertigten Waren zur Verfügung stellen, und das Unternehmen wird eine Zeichnung mit der Auslegung der Anforderungen des Käufers durch das Unternehmen ("die Abnahmezeichnung") liefern. Der Käufer muss die Abnahmezeichnung und alle vom Unternehmen gelieferten Zeichnungen und technischen Spezifikationen mit der Abnahmezeichnung überprüfen und deren Annahme schriftlich bestätigen, andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Herstellung der nach Maß gefertigten Waren nicht fortzusetzen.

2.8 Jedes von der Gesellschaft erstellte Angebot wird auf der Grundlage abgegeben, dass kein Vertrag zustande kommt, bis die Gesellschaft eine Bestellung an den Käufer versendet. Ein solches Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, vorausgesetzt, dass das Unternehmen es nicht vorher zurückgezogen hat.

2.9 Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung, die vom Unternehmen angenommen wurde, kann vom Käufer nicht nachträglich ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens storniert werden. Das Unternehmen kann seine Zustimmung verweigern oder unter Bedingungen erteilen, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen festlegt.

3. BESCHREIBUNG

3.1 Die Menge und Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen entsprechen dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Unternehmens.

3.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren oder Dienstleistungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers zu ändern oder zu modifizieren.

3.3 Alle Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen, Maße und Gewichte, die vom Unternehmen herausgegeben werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die in den Katalogen oder Broschüren des Unternehmens enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren oder Dienstleistungen zu vermitteln. Sie sind nicht Teil des Vertrages, und es handelt sich nicht um einen Verkauf nach Muster.

4. LIEFERUNG

4.1 Die Lieferung der Waren erfolgt am Geschäftssitz des Unternehmens oder an einer anderen, zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbarten Adresse.

4.2 Der Käufer muss die Waren innerhalb der Frist abnehmen, in der das Unternehmen ihm mitteilt, dass die Waren zur Lieferung bereitstehen.

4.3 Bei Lieferung der Waren (vorbehaltlich der Prüfung durch den Käufer gemäß Klausel 5.1) stellt das Unternehmen dem Käufer eine Lieferbestätigung per E-Mail zur Verfügung. Eine solche Bestätigung gilt für das Unternehmen und den Käufer als Nachweis der Lieferung.

4.4 Wenn sich das Unternehmen bereit erklärt, die Waren in den Räumlichkeiten des Käufers oder an eine andere vom Käufer angegebene Adresse zu liefern, wird der Käufer das Unternehmen vor der Lieferung über alle geltenden Gewichts-, Liefer- und Ladebeschränkungen informieren.

4.5 Alle vom Unternehmen angegebenen Termine für die Lieferung der Waren oder die Fertigstellung der Dienstleistungen sind nur als Schätzung zu verstehen, und die Zeit für die Lieferung oder die Fertigstellung wird durch die Mitteilung nicht zu einem wesentlichen Faktor. Wenn keine Termine angegeben werden, erfolgt die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistung innerhalb einer angemessenen Frist, wobei die Handlungen des Käufers in Bezug auf die Zeit für die Annahme von Zeichnungen und technischen Informationen in Bezug auf nach Maß gefertigte Waren berücksichtigt werden.

4.6 Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (alle drei Begriffe schließen ohne Einschränkung reine wirtschaftliche Verluste, Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Wertminderung des Firmenwerts und ähnliche Verluste ein), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen verursacht werden (selbst wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde), noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4.7 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren verweigert oder nicht in der Lage ist, sie anzunehmen, wenn sie zur Lieferung bereitstehen, oder wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer nicht die entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat oder der Käufer nicht anwesend ist, um die Lieferung anzunehmen, oder wenn
[1]keine Verlademöglichkeiten aufgrund von Zeitbeschränkungen verfügbar sind: (a) geht das Risiko für die Waren auf den Käufer über; (b) gelten die Waren als geliefert; (c) kann das Unternehmen die Waren bis zur Lieferung lagern und der Käufer haftet für alle damit verbundenen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung); (d) der Käufer zahlt an das Unternehmen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des Preises der Waren oder Dienstleistungen (ohne Mehrwertsteuer) sowie eine Gebühr für die erneute Lieferung, die beide vom Käufer innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Unternehmens zu zahlen sind.

4.8 Der Käufer hat (falls erforderlich) am Lieferort auf seine Kosten angemessene und geeignete Geräte und Arbeitskräfte für das Be- und Entladen der Waren bereitzustellen.

4.9 Das Unternehmen kann die Waren in einzelnen Tranchen liefern. Jede einzelne Rate wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags in Rechnung gestellt und bezahlt.

4.10 Jede Rate ist ein separater Vertrag, und keine Stornierung oder Kündigung eines Vertrages, der sich auf eine Rate bezieht, berechtigt den Käufer, einen anderen Vertrag oder eine andere Rate abzulehnen oder zu stornieren.

4.11 Vorbehaltlich der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß Klauseln 5.1 und 9.4 ist der Käufer nicht berechtigt, Waren nach der Lieferung ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens zurückzugeben, die das Unternehmen nach eigenem Ermessen verweigern kann. Das Unternehmen wird in keinem Fall die Zustimmung erteilen, wenn die Waren nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt oder geliefert wurden oder wenn der Antrag des Käufers auf Rückgabe der Waren mehr als 30 Tage nach der Lieferung der Waren an den Käufer beim Unternehmen eingeht.

4.12 Wenn das Unternehmen zustimmt, einen Ersatz der Waren gemäß Klausel 5.1 oder 9.4 zu liefern, übernimmt das Unternehmen nur die Kosten für die Lieferung des Ersatzes der Waren an den Käufer an die ihm ursprünglich gemäß Klausel 4.1 mitgeteilte Adresse. Das Unternehmen übernimmt nicht die Kosten für die Lieferung an eine andere Adresse als die ihm gemäß Klausel 4.1 mitgeteilte, einschließlich der Adresse eines Kunden des Käufers.

4.13 Vorbehaltlich der Klauseln 4.11, 5.1 und 9.4 zahlt der Käufer, wenn das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Rückgabe von Waren akzeptiert, eine Wiedereinlagerungsgebühr an das Unternehmen in einer vom Unternehmen nach billigem Ermessen zu bestimmenden Höhe. Die Vereinbarung dieser Summe ist eine aufschiebende Bedingung für die Rückgabe von Waren. Die Wiedereinlagerungsgebühr wird von der Rechnung abgezogen und/oder es wird eine Gutschrift nach eigenem Ermessen des Unternehmens erteilt.

5. FEHLMENGEN ODER NICHTLIEFERUNGEN

5.1 Der Käufer wird die Waren bei der Lieferung prüfen. Die Annahme der Waren gilt als Bestätigung, dass die Waren inspiziert und ohne Beanstandung angenommen wurden. Im Falle einer Minderlieferung oder einer Beschädigung oder eines Mangels der Waren muss der Käufer innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung eine E-Mail an das Unternehmen unter enquiries@eccles-uk.co.uk senden, in der die Einzelheiten der Minderlieferung, der Beschädigung oder des Mangels dargelegt werden. Nach einer solchen E-Mail-Benachrichtigung wird das Unternehmen die Waren untersuchen und ggf. inspizieren und, falls Fehlmengen bestätigt werden oder die Waren sich als beschädigt oder fehlerhaft erweisen, diese nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen. Der Käufer wird nicht versuchen, beschädigte Waren ohne die vorherige Zustimmung des Unternehmens zu reparieren.

5.2 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden an den Waren, wenn: (a) der Käufer es versäumt, die Waren bei der Lieferung zu inspizieren: zu diesem Zweck wird der Käufer daran erinnert, dass Paletten vollständig ausgepackt werden sollten, da häufig kleinere Teile der Bestellung in der Mitte der Palette oder innerhalb anderer Produkte verpackt werden, um Schäden zu vermeiden; (b) der Käufer es versäumt, die in Klausel 5.1 genannte Nachfass-E-Mail zu senden; oder (d) wenn der Käufer oder ein Benutzer der Waren die Waren installiert, ohne das Unternehmen zuvor über Schäden oder Mängel an den Waren zu informieren.

5.3 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren, es sei denn, der Käufer benachrichtigt das Unternehmen schriftlich über die Nichtlieferung innerhalb von 48 Stunden nach dem Datum, an dem die Waren im gewöhnlichen Verlauf der Ereignisse eingegangen wären.

5.4 Jegliche Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren beschränkt sich auf den Ersatz der Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragssatz gegen eine für diese Waren erstellte Rechnung.

6. RISIKO/TITEL

6.1 Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung, wie in Klausel 4.3 bestätigt, auf das Risiko des Käufers über. Vorbehaltlich der Klausel 4.7 übernimmt das Unternehmen die Haftung für jeglichen Verlust oder Schaden an den Waren des Käufers, während sie sich auf dem Gelände des Unternehmens und vor der Lieferung an den Käufer befinden.

6.2 Vorbehaltlich der Klausel 6.10 geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) aller Beträge erhalten hat, die ihm in Bezug auf folgende Punkte zustehen (a) die Waren; und (b) alle anderen Beträge, die dem Unternehmen vom Käufer aus irgendeinem Grund geschuldet werden oder fällig sind.

6.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, muss der Käufer: (a) die Waren treuhänderisch als Verwahrer des Unternehmens zu verwahren; (b) die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder Dritter so zu lagern, dass sie leicht als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben; (c) Kennzeichnungen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren nicht zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und (d) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu versichern. Auf Verlangen muss der Käufer dem Unternehmen die Versicherungspolice vorlegen.

6.4 Der Käufer darf die Waren weiterverkaufen, bevor das Eigentum auf ihn übergegangen ist, und zwar ausschließlich unter den folgenden Bedingungen: (a) jeder Verkauf muss im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers zum vollen Marktwert erfolgen; und (b) ein solcher Verkauf muss ein Verkauf des Eigentums des Unternehmens im eigenen Namen des Käufers sein, und der Käufer muss bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber handeln.

6.5 Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist (und unter der Voraussetzung, dass die Waren noch vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), kann das Unternehmen jederzeit vom Käufer verlangen, die Waren an das Unternehmen zu liefern.

6.6 Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an den Waren noch nicht auf das Unternehmen übergegangen ist.

6.7 Der Käufer erteilt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden könnten, um sie zu inspizieren oder (falls das Unternehmen den Käufer gemäß Klausel 6.5 zur Lieferung der Waren aufgefordert hat) um sie wieder in Besitz zu nehmen.

6.8 Kann das Unternehmen nicht feststellen, ob es sich bei einer Ware um die Ware handelt, für die das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren der Art verkauft hat, die das Unternehmen dem Käufer in der Reihenfolge in Rechnung gestellt hat.

6.9 Bei Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, bleiben die in dieser Klausel 6 enthaltenen Rechte des Unternehmens (nicht aber die des Käufers) bestehen.

6.10 Die Bestimmungen der Ziffern 6.2 bis 6.8 gelten nicht für die Waren des Käufers.

7. PREIS

7.1 Sofern das Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist der Preis für die Waren der Preis, der in der am Tag der Annahme der Bestellung des Käufers veröffentlichten Preisliste des Unternehmens angegeben ist, und der Preis für die Dienstleistungen ist der im Vertrag angegebene Preis.

7.2 Der Preis für die Waren oder Dienstleistungen versteht sich ausschließlich Mehrwertsteuer und aller Kosten oder Gebühren für Verpackung, Beladung, Entladung, Transport und Versicherung, die der Käufer bei Fälligkeit der Waren zusätzlich zu zahlen hat.

7.3 Das Unternehmen kann durch Mitteilung an den Käufer jederzeit bis zu zehn Tage vor Lieferung der Waren oder vor Beginn der Dienstleistungen den Preis für die Waren oder Dienstleistungen erhöhen, wenn dies auf folgende Faktoren zurückzuführen ist (a) Faktoren, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben, die Erhebung von Abgaben und Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten); (b) eine Aufforderung des Käufers, den/die Liefertermin(e), die Mengen oder die Art der bestellten Waren, die zu erbringenden Dienstleistungen oder die gemäß Klausel 3.1 bereitgestellte Beschreibung zu ändern; oder (c) eine Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers, dem Unternehmen angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird. Februar 2021 3 Verkaufsbedingungen und Konditionen

7.4 Wenn das Unternehmen die gelieferten Waren auf Schäden oder Mängel untersuchen muss und sich herausstellt, dass die Waren nicht beschädigt oder mangelhaft sind oder dass es sich bei den Waren tatsächlich nicht um vom Unternehmen gelieferte Waren handelt, muss der Käufer dem Unternehmen einen angemessenen Betrag für die dem Unternehmen durch die Untersuchung entstandenen Kosten zahlen.

8. ZAHLUNG

8.1 Sofern das Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist die Zahlung des Preises für die Waren oder Dienstleistungen in Pfund Sterling entweder (a) am Tag der Bestellung des Käufers für alle Nicht-[1]Kontokunden des Unternehmens - das bedeutet, dass alle Nicht-Kontokunden mit dem Unternehmen einen Vertrag auf Pro-Forma-Basis abschließen - oder (b) für Kontokunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung des Unternehmens fällig. Kontokunden sind Kunden, die ein Kreditkonto bei der Gesellschaft eröffnet haben.

8.2 Die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung.

8.3 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn das Unternehmen freigegebene Gelder erhalten hat.

8.4 Alle Zahlungen, die im Rahmen des Vertrages an das Unternehmen zu leisten sind, werden ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen bei dessen Beendigung sofort fällig.

8.5 Der Käufer hat alle nach dem Vertrag fälligen Zahlungen in voller Höhe und ohne Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Nachlass oder auf andere Weise, es sei denn, der Käufer verfügt über einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss, der die Zahlung eines Betrags in Höhe eines solchen Abzugs durch das Unternehmen an den Käufer vorschreibt.

8.6 Wenn der Käufer es versäumt, dem Unternehmen eine gemäß dem Vertrag fällige Summe zu zahlen: (a) kann das Unternehmen jede weitere Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen aussetzen; und/oder (b) ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmen einfache Zinsen auf diese Summe ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu einem jährlichen Zinssatz von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank plc zu zahlen, der täglich aufläuft, bis die Zahlung erfolgt, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Wenn der Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 in seiner durch die Late Payment of Commercial Debts Regulations 2002 geänderten und ergänzten Fassung Anwendung findet, ist der Käufer darüber hinaus verpflichtet, dem Unternehmen eine Entschädigung zu zahlen, wie sie in diesem Gesetz festgelegt ist.

9. QUALITÄT

9.1 Das Unternehmen garantiert (vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen), dass: (a) die Waren (mit Ausnahme der Waren des Käufers und der nach Maß gefertigten Waren) bei der Lieferung und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach von zufriedenstellender Qualität im Sinne des Sale of Goods Act 1979 sind; und (b) die Waren (mit Ausnahme der Waren des Käufers und der nach Maß gefertigten Waren) sind bei der Lieferung und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach in angemessener Weise für einen bestimmten Zweck geeignet, für den diese Waren gekauft werden, wenn der Käufer diesen Zweck dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt hat und das Unternehmen schriftlich bestätigt hat, dass es für den Käufer angemessen ist, sich auf die Fachkenntnisse und das Urteilsvermögen des Unternehmens zu verlassen; und (b) die Dienstleistungen werden vom Unternehmen mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den üblichen Industriestandards erbracht.

9.2 Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung einer der Garantien in Klausel 9.1 nur dann, wenn: (a) der Käufer dem Unternehmen den Mangel innerhalb von sieben Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem er ihn entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich mitteilt, wobei diese schriftliche Mitteilung vollständige Angaben zu der/den relevanten Rechnung(en), die Gegenstand der Waren oder Dienstleistungen ist/sind, enthält; und (b) dem Unternehmen nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, diese Waren oder Dienstleistungen zu prüfen, und der Käufer (wenn er vom Unternehmen dazu aufgefordert wird) diese Waren auf Kosten des Unternehmens an den Geschäftssitz des Unternehmens zurücksendet, damit die Prüfung dort stattfinden kann. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, fotografische oder andere angemessene Beweise für die behaupteten Mängel anzufordern, bevor es entweder die Waren oder Dienstleistungen überprüft oder die Waren zur Überprüfung zurückfordert.

9.3 Das Unternehmen haftet nicht für einen Verstoß gegen eine der Garantien in Klausel 9.1 in Bezug auf die Waren, wenn: (a) der Käufer die Waren weiter nutzt, nachdem er einen Mangel an den Waren gemäß Unterklausel 9.2 (a); (b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens zur Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat (beachten Sie, dass auf der Website des Unternehmens für bestimmte Produkte Installationsanleitungen/Videos zur Verfügung stehen); (c) der Käufer diese Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert; (d) der Käufer die Waren an einen Dritten verkauft und dem Unternehmen den Mangel schriftlich mitteilt, nachdem die Waren an den Dritten geliefert wurden; (e) der Käufer dem Unternehmen die Waren nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung des Mangels gemäß Unterklausel 9 zur Abholung durch das Unternehmen zur Verfügung stellt.2 (a) oder innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung des Unternehmens gemäß Unterklausel 9.2 (b), je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, zur Verfügung zu stellen; oder (f) der Käufer zerstört die Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens.

9.4 Vorbehaltlich der Klauseln 9.2 und 9.3 repariert oder ersetzt das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Waren (oder den mangelhaften Teil) oder erstattet den Preis für diese Waren zum anteiligen Vertragssatz, vorausgesetzt, dass der Käufer auf Verlangen des Unternehmens die Waren oder den mangelhaften Teil der Waren auf Kosten des Unternehmens an das Unternehmen zurücksendet;

9.5 Wenn eine der Dienstleistungen nicht mit einer der Garantien in Klausel 9.1 übereinstimmt, wird das Unternehmen die Dienstleistungen so bald wie möglich erneut erbringen [1].

9.6 Wenn das Unternehmen Klausel 9.4 einhält, übernimmt es keine weitere Haftung für eine Verletzung einer der Garantien in Klausel 9.1 in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen.

9.7 Alle ausgetauschten Waren sind Eigentum des Unternehmens, und alle reparierten oder ausgetauschten Waren werden unter diesen Bedingungen für den noch nicht abgelaufenen Teil des Zwölfmonatszeitraums garantiert.

9.8 Die Beschichtungen, die auf allen Produkten aus duktilem Eisen und Gusseisen verwendet werden, sind nur eine Übergangsbeschichtung. Je nach der Umgebung, in der sie verwendet werden, können Produkte aus duktilem Eisen anfangen zu oxidieren. Eine solche Oxidation beeinträchtigt in keiner Weise die Unversehrtheit oder Festigkeit der Waren, auch wenn sie ästhetisch nicht sehr ansprechend ist und nicht mit der Korrosion von Baustahl verglichen werden sollte. Nach der Anfangsphase nimmt die Oxidationsrate von duktilem Eisen ab, und es bildet sich eine Schutzschicht. Wenn die Oberfläche befahren wird, nimmt sie allmählich ein dunkles, poliertes Aussehen an. Sollte dies nicht erwünscht sein, empfiehlt das Unternehmen, die Waren je nach Bedarf in regelmäßigen Abständen mit einem speziellen Rostschutzanstrich zu versehen. Jegliche Beschichtung, die bei der Lieferung auf die Waren aufgetragen wird, dient nur dem Schutz der Waren zwischen Herstellung und Installation. Das Unternehmen akzeptiert daher keine Ansprüche wegen Mängeln aufgrund von Oberflächenoxidation.

10. VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER INFORMATIONEN

10.1 Das Unternehmen verwendet die vom Käufer oder in seinem Namen bereitgestellten persönlichen Daten, um: (a) die Waren oder Dienstleistungen an den Käufer zu liefern; (b) die Zahlung des Käufers für die Waren oder Dienstleistungen abzuwickeln; und (c) wenn der Käufer dem während des Bestellvorgangs zugestimmt hat, den Käufer über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu informieren, die das Unternehmen anbietet, aber der Käufer kann den Erhalt dieser Mitteilungen jederzeit stoppen, indem er sich mit dem Unternehmen unter Verwendung der Kontaktdaten in Verbindung setzt, die dem Käufer während des Bestellvorgangs mitgeteilt wurden.

10.2 Wenn der Käufer einen Kredit für die Waren oder Dienstleistungen beantragt, kann das Unternehmen den Namen und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers und, wenn es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, jedes Vorstandsmitglied des Käufers überprüfen. Mit der Zustimmung zum Vertrag erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass das Unternehmen personenbezogene Daten und Angaben zur finanziellen Situation des Käufers und, falls es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen handelt, der Geschäftsführer des Käufers einholen, aufbewahren und an Dritte, einschließlich Kreditauskunfteien, weitergeben darf. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Offenlegung von Informationen über säumige Zahlungen des Käufers. Das Unternehmen wird Informationen über die Handelsleistung des Käufers überwachen und aufbewahren.

10.3 Das Unternehmen gibt personenbezogene Daten nur dann an Dritte weiter, wenn das Gesetz dies vorschreibt oder erlaubt.

11. KÜNDIGUNG

11.1 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann das Unternehmen den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn: (a) der Käufer eine wesentliche Verletzung einer Vertragsbestimmung begeht und (falls eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an den Käufer behebt; (b) der Käufer unternimmt Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Liquidation (freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung), der Bestellung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, falls der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung erfolgt, im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung; (c) der Käufer seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, auszusetzen droht, einstellt oder einzustellen droht; oder (d) sich die finanzielle Lage des Käufers in einem solchen Ausmaß verschlechtert, dass nach Ansicht des Unternehmens die Fähigkeit des Käufers, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.

11.2 Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann das Unternehmen die Erbringung der Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Käufer und dem Unternehmen aussetzen, wenn der Käufer einem der in den Unterklauseln 11.1 (b) bis 11.1 (d) aufgeführten Ereignisse unterliegt oder das Unternehmen vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Käufer kurz davor steht, einem dieser Ereignisse zu unterliegen, oder wenn der Käufer einen im Rahmen des Vertrages fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.

11.3 Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann das Unternehmen den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt und diesen Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an den Käufer bezahlt.

11.4 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Käufer alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen, die im Rahmen des Vertrages fällig sind, unverzüglich an das Unternehmen zu zahlen.

11.5 Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder davor bestand.

11.6 Alle Bestimmungen des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Beendigung des Vertrages in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1 Vorbehaltlich der Klauseln 4, 5 und 9 regeln die folgenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf: (a) jede Verletzung dieser Bedingungen; (b) jede Verwendung oder jeder Weiterverkauf von Waren oder von Produkten, in denen Waren enthalten sind, durch den Käufer; und (c) jede Darstellung, Aussage oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.
12.2 Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind (mit Ausnahme der Bedingungen, die durch Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 impliziert sind), sind, soweit gesetzlich zulässig, von dem Vertrag ausgeschlossen.

12.3 Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder schränkt sie ein: (a) für Todesfälle oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden; (b) gemäß Abschnitt 2(3) des Verbraucherschutzgesetzes von 1987; (c) für jede Angelegenheit, deren Ausschluss oder Versuch des Ausschlusses der Haftung für das Unternehmen rechtswidrig wäre; oder (d) für Betrug oder arglistige Täuschung.

12.4 Vorbehaltlich der Ziffern 12.2 und 12.3: (a) ist die Gesamthaftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrages entsteht, auf den Betrag von 50.000 £ begrenzt; (b) Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte oder Wertminderung des Firmenwerts, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt, oder für jegliche Ansprüche auf Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben; (c) Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Eignung der Waren für seinen Endverbrauch zu bestimmen. Das Unternehmen hat keine Kontrolle darüber, wie die Waren zu verwenden sind oder unter welchen Bedingungen die Waren verwendet werden. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen gegenüber dem Käufer nicht für die Eignung der Waren für ihre Endverwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist; (d) in Bezug auf nach Maß gefertigte Waren, da das Unternehmen nach den Spezifikationen und Anweisungen des Käufers fertigt, haftet das Unternehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, (i) dem Käufer gegenüber nicht für die Eignung der nach Maß gefertigten Waren für ihre Endverwendung und (ii) der Käufer bleibt in vollem Umfang haftbar für die Installation der nach Maß gefertigten Waren und die Verwendung der nach Maß gefertigten Waren durch jeden Benutzer der nach Maß gefertigten Waren; und (e) wenn Waren entweder modifiziert werden sollen oder vom Käufer modifiziert werden, schließt das Unternehmen die Haftung im vollen gesetzlich zulässigen Umfang in Bezug auf jegliche Ansprüche aus, die sich in Bezug auf die Waren ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich in Verbindung mit (a) der Eignung der Waren für ihre Endnutzung und (b) der Einhaltung der Anforderungen des Verteidigungsministeriums, der britischen Normen oder der Eurocodes oder gleichwertiger Normen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) ergeben.

12.5 Das Urheberrecht an allen Dokumenten, die von oder für das Unternehmen in Verbindung mit den Waren und/oder den nach Maß gefertigten Waren erstellt wurden, sowie an allen Entwürfen, die in diesen Dokumenten abgebildet sind, und an allen Arbeiten, die auf der Grundlage dieser Dokumente ausgeführt wurden, verbleibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Eigentum des Unternehmens, Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, keine Urheberpersönlichkeitsrechte an solchen Dokumenten (oder den Waren) geltend zu machen, die gemäß dem Copyright Designs and Patents Act 1988 oder einer gesetzlichen Neufassung oder Änderung desselben gewährt werden. Das Unternehmen haftet nicht für die Verwendung solcher Dokumente zu einem anderen Zweck als dem, für den sie erstellt wurden.

13. ZUSTELLUNG

13.1 Das Unternehmen kann den Vertrag oder einen Teil davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft abtreten.

13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abzutreten.

14. GEWALT MAJEURE

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen zu verschieben oder den Vertrag (ohne Haftung gegenüber dem Käufer) zu kündigen, wenn es an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit aufgrund von Umständen gehindert wird, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, staatliche oder supranationale Maßnahmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auferlegung von Zöllen, die die Kosten des Unternehmens bei der Erfüllung des Vertrags erhöhen), Krieg oder nationaler Notstand, terroristische Handlungen, Proteste, Aufruhr, zivile Unruhen, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Transportunternehmen betreffen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien, vorausgesetzt, dass der Käufer, wenn das betreffende Ereignis über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 60 Tagen andauert, berechtigt ist, das Unternehmen schriftlich zu benachrichtigen, um den Vertrag zu beenden.

15. ALLGEMEINES

15.1 Jedes Recht und jedes Rechtsmittel des Unternehmens aus dem Vertrag lässt andere Rechte und Rechtsmittel des Unternehmens aus dem Vertrag oder anderen Verträgen unberührt.

15.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht, Tribunal oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde als ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, Ausgabe Nr. 5 Februar 2021 5 Verkaufsbedingungen nicht durchsetzbar oder unzumutbar befunden werden, so gilt sie im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unzumutbarkeit als abtrennbar, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

15.3 Unterlässt oder verzögert das Unternehmen die Durchsetzung oder teilweise Durchsetzung einer Vertragsbestimmung, so ist dies nicht als Verzicht auf eines seiner Rechte aus dem Vertrag auszulegen.

15.4 Ein Verzicht des Unternehmens auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Vertragsbestimmung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die übrigen Bestimmungen des Vertrags.

15.5 Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine Vertragsklausel gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.

15.6 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus ihm oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht und werden nach diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.

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